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Neue Aufsichtsmitteilung der FINMA für Blockchain Unternehmen

06. March 2020

Die Schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA hat in ihrer Aufsichtsmitteilung vom 26. August 2019 festgehalten, dass sie im Blockchain Bereich auf die konsequente Einhaltung der Geldwäschereibekämpfungsvorschriften besteht. Sie hat erläutert, wie sie die geltenden Vorschriften im Blockchain Bereich anwendet. Zuvor hat die Financial Action Task Force FATF am 21. Juni 2019 Empfehlungen zu den Finanzdienstleistungen im Blockchain Bereich verabschiedet. Damit wurden neue internationale Standards im Bereich der Geldwäscherei-Bekämpfung für Blockchain basierte Geschäftsmodelle festgelegt. Bei Transfers von Token müssen Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten gemacht werden. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind nur Transfers zwischen zwei nicht als Finanzintermediäre agierende Teilnehmer. Kryptowährungen und andere Token dürfen nur an schon selbst identifizierte Kunden gesandt werden