we offer efficient and
professional legal advice
to companies & individuals

Dedicated
legal services for Swiss and
international clients

Invest Law AG ist eine international ausgerichtete Anwaltskanzleimit Sitz in Baar/Zug. Wir beraten im Bereich des Vertrags- und Wirtschaftssrechts nationale und internationale Kunden.  Unsere Kunden sind sowohl Startups als auch international tätige Unternehmen. Zudem beraten wir vermögende Privatpersonen und Family Offices.

Unsere Kunden sind in der Schweiz und international tätige Unternehmen. Startups beraten und unterstützen wir von der Planungsphase bis zur erfolgreichen Etablierung im Markt. Zudem beraten wir vermögende Privatpersonen und Family Offices. Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Finanzmarkt-rechts. Hier beraten wir u.a. unabhängige Vermögensverwalter, Finanzberater und FinTech Unternehmen.  Blockchain, Kryptowährungen, ICOs und STOs gehören zu unseren Vertiefungsgebieten. Zudem haben wir uns im Banken- und Anlagerecht spezialisiert. Wir offerieren Notariatsdienstleistungen als Einzelservice als auch als integrierter Bestandteil von Transaktionen und Projekten. Wir bieten massgeschneiderte Antworten auf komplexe Rechtsfragen. Die Kundenzufrieden-heit steht an erster Stelle. Für internationale Fragestellungen arbeiten wir mit unseren ausländischen Partnerfirmen zusammen.

Wir sind spezialisiert auf
Finanzmarktrecht, Kryptowährungen
und Blockchain

News

Neue Aufsichtsmitteilung der FINMA für Blockchain Unternehmen

06. March 2020

Die Schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA hat in ihrer Aufsichtsmitteilung vom 26. August 2019 festgehalten, dass sie im Blockchain Bereich auf die konsequente Einhaltung der Geldwäschereibekämpfungsvorschriften besteht. Sie hat erläutert, wie sie die geltenden Vorschriften im Blockchain Bereich anwendet. Zuvor hat die Financial Action Task Force FATF am 21. Juni 2019 Empfehlungen zu den Finanzdienstleistungen im Blockchain Bereich verabschiedet. Damit wurden neue internationale Standards im Bereich der Geldwäscherei-Bekämpfung für Blockchain basierte Geschäftsmodelle festgelegt. Bei Transfers von Token müssen Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten gemacht werden. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind nur Transfers zwischen zwei nicht als Finanzintermediäre agierende Teilnehmer. Kryptowährungen und andere Token dürfen nur an schon selbst identifizierte Kunden gesandt werden